Vorgezogene Lenkberechtigung (L17)
Diese Ausbildungsvariante kannst du beginnen, sobald du bereits 15,5 Jahre alt bist. Nach der Anmeldung in der Fahrschule kann es sofort losgehen. Du beginnst mit den 32 Theorieeinheiten und 12 praktischen Einheiten mit deinem Fahrlehrer Anschließend absolvierst du mit deinem Begleiter oder deinen Begleitern eine theoretische Einschulung (1 Lektion = 50 Minuten) und die Ausbildungsfahrten (insgesamt 3.000 km). Nach jeweils 1000 gefahrenen Kilometern (lt. Fahrtenbuch) kommst du wieder in die Fahrschule und absolvierst eine sogenannte Begleitende Schulung mit einem Fahrlehrer. Nach dem Theoriekurs kannst du gleich die Computerprüfung ablegen, mit Vollendung des 17. Lebensjahres darfst du dann zur praktischen Prüfung antreten. Wenn du beide Prüfungen absolviert hast, erhälst du den Führerschein, mit dem du auch ohne Begleitung fahren darfst. Mit dem L17-Führerschein darf man auch in anderen Ländern fahren. Es gibt allerdings immer wieder gesetzliche Änderungen in europäischen Ländern. Bitte unbedingt beim ÖAMTC oder ARBÖ nachfragen, in welchen Ländern der L17-Führerschein anerkannt wird. Die Probezeit dauert jedenfalls bis zum 21. Lebensjahr. In dieser Zeit gilt zum Beispiel ein absolutes ALKOHOLVERBOT (0,1 Promille). Im Regelfall sind die behördlichen Erhebungen abgeschlossen, wenn du deine Ausbildung in der Fahrschule absolviert hast und du kannst umgehend mit der Ausbildungsfahrt beginnen. Eine Voranmeldung für die Kurse ist nicht notwendig. Einfach am ersten Kurstag in die Fahrschule kommen. Da wir in der Fahrschule alle Behördenwege für dich erledigen, benötigen wir nur zumindest einen Reisepass/Personalausweis oder Führerschein (z.B.: Mopedführerschein).
Auf unserem Übungsplatz finden an folgenden Tagen Gruppenkurse statt: | |||
15.11.2024: 08:00-16:00 |
Platz ist: gesperrt |
Praktische Pruefung | |
29.11.2024: 08:00-16:00 |
Platz ist: gesperrt |
Praktische Pruefung |