Anhänger für PKW (Klasse BE)
Besitzt oder ziehst Du einen Pferde- oder Bootsanhänger? Wenn ja, dann solltest du die Zulassungsscheine von deinem PKW und deinem Anhänger sorgfältig überprüfen, ob nachfolgende gesetzliche Bestimmungen über das Ziehen von schweren Anhängern (< 750 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht) mit der Führerscheinklasse "B" bei Ihnen zutrifft: Das höchstzulässige Gesamtgewicht beider Fahrzeuge darf 3.500 kg nicht überschreiten. Weiters gilt die Einschränkung, dass das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers darf das höchstzulässige Gesamtgewicht des PKW nicht übersteigt. Solltest du mit PKW und schwerem Anhänger die genannten Werte überschreiten, dann benötigst du den Führerschein der Klasse "B + E" Die Ausbildung umfasst: Danach ist noch eine PC- und praktische Prüfung zu bestehen. Einfacher gehts, wenn du bereits im Besitz der Lenkberechtigung für die Klassen B und F bist. Dann genügt bereits ein Praxisnachweis über 3 Jahre und musst nur noch die praktische Prüfung absolvieren. Die Kosten hierfür betragen hier 110 Euro in der Fahrschule für die praktische Prüfung. Code 96: Kurse beginnen laufend. Unser Büro (0463/56393) hilft dir gerne weiter.
Einfacher geht es seit 19. Jänner 2013, wenn du ein Gespann mit maximal 4.250 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht /Zugfahrzeug und Anhänger) ziehen willst. In diesem Fall sind lediglich 3 Theorie- und 4 Praxisstunden zu absolvieren und die Behörde trägt den sogenannten Code 96 in den Führerschein ein. In diesem Fall sind keine Prüfungen zu absolvieren und auch keine ärztliche Untersuchung vorzuweisen.
Auf unserem Übungsplatz finden an folgenden Tagen Gruppenkurse statt: | |||
15.11.2024: 08:00-16:00 |
Platz ist: gesperrt |
Praktische Pruefung | |
29.11.2024: 08:00-16:00 |
Platz ist: gesperrt |
Praktische Pruefung |